Der Fachausschuss Zivil- und Katastrophenschutz ist die fachliche Schnittstelle zu den zuständigen Ministerien, Behörden und Einrichtungen sowie den Organisationen auf Bundesebene im Gesamtbereich des Bevölkerungsschutzes. Er ist Plattform für die inhaltliche Positionierung in allen Belangen der Feuerwehr. Schwerpunkt ist der Wirkungsgrad des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) und der Gesamtbereich des Brandschutzes im Zivilschutz mit dem Ziel, auf Bundesebene eine moderne Zivilschutzarchitektur unter Beibehaltung des flächendeckenden Schutzes zu schaffen.
Im DFV-Präsidium ist für diesen Fachbereich Hermann Schreck zuständig.
Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 27. September 2014 in Lippstadt eine Resolution zum Katastrophenschutz beschlossen.
Diese können Sie hier nachlesen.
AFKzV-Strategiepapier zum Bevölkerungsschutz (Stand 25. März 2002)
Ausarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und DLRG
Ausarbeitung über die Zusammenarbeit von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk
DFV-Übersicht Bilaterale Hilfeleistungsabkommen (Stand 28. Oktober 2008)
DFV-Analyse Die Hochwasserkatastrophe an der Elbe im August 2002
Katastrophenschutz - Thesenpapier Besondere Bundesleistungen
Katastrophenschutz - Positionspapier zu den Bundesleistungen
Resolution zur Verantwortung des Bundes beim Brandschutz im Zivilschutz
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) (Link auf eine externe Internetseite)