Organe

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Verbandsorgan des Deutschen Feuerwehrverbandes. Sie behandelt die satzungsgemäßen Belange und stellt auch das Feuerwehrwesen berührende Fragen öffentlich dar. Ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind in der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes festgeschrieben. Diese gibt es hier zum Download.

Der Präsidialrat beschließt über Verbandsangelegenheiten, soweit nicht der Delegiertenversammlung oder dem Präsidium vorbehalten.  Er besteht aus dem Präsidium, den Vorsitzenden bzw. Präsident(inn)en der Ordentlichen Mitglieder und der Vertretung der Deutschen Jugendfeuerwehr oder der jeweiligen Vertretung. Genaue Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidialrates finden sich hier in der DFV-Satzung.

Das Präsidium

Das Präsidium des Deutschen Feuerwehrverbandes besteht aus dem Präsidenten, bis zu vier Vizepräsidenten als Vertreter der Landesfeuerwehrverbände, je einem Vizepräsidenten als Vertreter der Bundesgruppen (Werkfeuerwehr und Berufsfeuerwehr) sowie dem Bundesjugendleiter als Vizepräsident und Vertreter der Jugendfeuerwehren. Weitere Informationen zu Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums gibt es in der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Der Beirat des Verbandes besteht aktuell aus 134 Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie beraten den DFV, stellen Kontakte her und unterstützen insbesondere Projekte. Die Mitglieder des Präsidiums gehören dem Beirat kraft Amt an. Gründungsvorsitzender war Bundesminister a. D. Klaus Kinkel.