Rechtsordnung

Satzung und Wahlordnung

Satzung

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) vertritt als Spitzenverband die Interessen des deutschen Feuerwehrwesens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und unterstützt den abwehrenden und vorbeugenden Gefahrenschutz. Der DFV arbeitet für zukunftsfähige Rahmenbedingungen, um ein verlässliches System schneller und kompetenter Hilfe in Deutschland zu sichern. Er bildet als nationaler Dachverband ein Netzwerk, in dem er die Kompetenzen seiner Mitglieder bündelt und kommuniziert.

Hier finden Sie die Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in der Fassung des 7. Nachtrags der 68. Delegiertenversammlung vom 13. November 2021.

Wahlordnung

Die Wahlordnung hat Gültigkeit für die Wahlen des Präsidiums des DFV, der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer und ist bei sonstigen Wahlen analog anzuwenden.

Hier finden Sie die Wahlordnung des Deutschen Feuerwehrverbandes e.V. Der Änderungs- bzw. Ergänzungsbeschluss der 51. Delegiertenversammlung am 10. Juni 2005 in Hannover sowie der Änderungsbeschluss der 56. Delegiertenversammlung am 07. November 2009 in Güstrow sind eingearbeitet.

Uniform-Richtlinie

Im Sinne des einheitlichen Auftretens und einer transparenten Verfahrensweise hat der Deutsche Feuerwehrverband eine Uniformrichtlinie verabschiedet, die äußere Gestaltung und Trageberechtigung der Dienstkleidung regelt.

Hier kann die Richtlinie eingesehen werden.