Spenden

Jede Spende hilft: Unterstützung für die Stiftung „Hilfe für Helfer“

Primäres Anliegen der Stiftung „Hilfe für Helfer“ des Deutschen Feuerwehrverbandes ist die Unterstützung von Einsatzkräften der Feuerwehr bei der Bewältigung besonders belastender Einsatzerfahrungen. Die Stiftung übernimmt die Aufgabe der bundesweiten Koordination und Vernetzung von Aktivitäten, die der „Hilfe für Helfer“ dienen. Alle Maßnahmen sind an den Prinzipien „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Förderung sozialer Ressourcen“ orientiert.

Informationen zur Stiftung und deren Veranstaltungen gibt es unter https://www.feuerwehrverband.de/dfv/hfh-vorstellung/.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Ihre Spende ist nicht nur eine wertvolle Unterstützung unserer Arbeit, sondern sie reduziert auch Ihr zu versteuerndes Einkommen. Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 300 Euro können dabei im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstiger Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Deutschen Feuerwehrverband e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie diesen Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug der Bank sowie der Quittung von Paypal (E-Mail) über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Bei einer Spende über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Dafür senden Sie bitte Vorname, Nachname, Anschrift der überweisenden Person per E-Mail an info@dfv.org.