Partner der Feuerwehr

Förderschild „Partner der Feuerwehr“

Die Freiwilligen Feuerwehren mit knapp einer Million ehrenamtlichen Einsatzkräften haben zunehmend Probleme mit der „Tagesalarmsicherheit“: Tagsüber, während der Arbeitszeit vieler Mitglieder, ist es schwer, ausreichend qualifiziertes Personal für den Einsatz zu bekommen. Schutz und Hilfe für die Bevölkerung sind als elementarer Teil der Daseinsvorsorge ohne Freiwillige Feuerwehren allerdings flächendeckend nicht leistbar. Das gilt selbst in Großstädten mit Berufsfeuerwehren.

Mit der Aktion „Partner der Feuerwehr“ möchte der Deutsche Feuerwehrverband auf diese Problematik hinweisen und so helfen, die Situation im beruflichen Arbeitsumfeld der Feuerwehren zu verbessern. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Feuerwehren und den für den Brandschutz verantwortlichen Kommunen zu fördern.

Die Broschüre zur Plakette gibt Informationen zum Hintergrund und Tipps für die Vorbereitung und Begleitung der Verleihung.

Was ist „Partner der Feuerwehr“?

Ein sichtbares Zeichen der Partnerschaft von Handwerk, Handel, Gewerbe, Verwaltung und Industrie mit der Feuerwehr.

Wer kann die Plakette erhalten?

Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diese bei der Ausübung ihrer Feuerwehrpflichten unterstützen.

Wer kann die Auszeichnung beantragen?

Die örtliche Wehrleitung mit dem öffentlichen Träger der Feuerwehr (in der Regel die Kommunalgemeinde).

Wo wird die Verleihung beantragt?

Beim zuständigen Landesfeuerwehrverband über den jeweiligen Kreisfeuerwehrverband.

Wie ist der Zeitrahmen?

Eintreffen des Antrags beim Landesfeuerwehrverband (über den zuständigen Kreisfeuerwehrverband): sechs Wochen vor dem Ehrungstermin.

Wo gibt es das Antragsformular?

Das Formular gibt es hier.