
Die Wahlprüfsteine 2021 des Deutschen Feuerwehrverbandes
Der DFV hatte verschiedenen Parteien Fragen – so genannte Wahlprüfsteine – gestellt. Die Parteien haben anhand ihrer Wahlprogramme geantwortet, wie sie zu feuerwehrrelevanten Fragestellungen stehen. Die Wahlprüfsteine sind im Original an dieser Stelle veröffentlicht.
Im Einzelnen stellten wir die folgenden Fragen:
- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
- Welche Vorstellungen haben Sie für den Bürokratieabbau im Ehrenamt (Beispiele Transparenzregister, Datenschutz)?
- Wie stehen Sie zur Aufnahme des Ehrenamtes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dem Leitbild „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates“?
- Wie sind Ihre Pläne zur weiteren Ausgestaltung der ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz?
- Welche Maßnahmen zur (politischen) Extremismusprävention in der Zivilgesellschaft sehen Sie als besonders geeignet an, die deshalb in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut werden sollen?
- Wie soll der gesellschaftlichen Entwicklung einer zunehmenden Behinderung und des Angriffs von Rettungskräften aus Ihrer Sicht nachhaltig entgegengewirkt werden?
- Wie ist Ihre Position zum weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung insbesondere mit Blick auf den Brandschutz?
- Welche Anreize (auch finanziell/materiell) für Eintritt in bzw. weiteren ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr wird Ihre Partei schaffen, so sie in Regierungsverantwortung kommt? Welche Möglichkeiten der Steuererleichterung sehen Sie für Firmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen?
Die Antworten der Parteien in der Reihenfolge ihres Eingangs
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- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
Wir GRÜNE begrüßen es sehr, dass zahlreiche Kommunen ein Entschädigungsmodell in Form einer Rentenversicherung für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr eingeführt haben. Es ist zu hoffen, dass weitere Kommunen diesem Beispiel folgen und das Engagement dieser Menschen für die Allgemeinheit würdigen. - Welche Vorstellungen haben Sie für den Bürokratieabbau im Ehrenamt (Beispiele Transparenzregister, Datenschutz)?
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, Engagement und Ehrenamt zu ermöglichen, zu fördern und zu stärken. Dafür fordern wir GRÜNE eine Entbürokratisierungsoffensive für das Ehrenamt. Wichtig ist, dass diejenigen, die sich mit wenigen Ressourcen ehrenamtlich mit der Einhaltung rechtlicher Vorgaben auseinandersetzen müssen, Unterstützung und Beratung von gut ausgestatteten Datenschutzaufsichtsbehörden bekommen. Wo die DSGVO bspw. Spielräume lässt, sollten diese in angemessenem Umfang für Erleichterungen für das Ehrenamt genutzt werden. Wir wollen bürokratische Hürden angehen, z. B. beim genannten Transparenzregister, im Vergaberecht, der Anrechnung von Ehrenamtsvergütungen und Taschengelder im Freiwilligendienst auf Soziallleitungen oder bei der Beantragung von Inklusionsmitteln. Eine wichtige Komponente zur Entlastung von Ehrenamtlichen ist zudem hauptamtliche Ressourcen zu stärken und damit Freiräume für Ehrenamtliche zu schaffen. - Wie stehen Sie zur Aufnahme des Ehrenamtes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dem Leitbild „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates“?
Wir haben hierzu bisher keine abschließende Beurteilung gefunden. Klar ist für uns: Engagement und Ehrenamt stützen unserer Gesellschaft auf vielfältige Weise. Die Aufgabe des Staates ist es, Engagement und Ehrenamt zu ermöglichen, zu fördern und zu stärken. - Wie sind Ihre Pläne zur weiteren Ausgestaltung der ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz?
Die ergänzende Ausstattung im Zivilschutz ist ein wichtiger Beitrag zur Ausstattung unserer Feuerwehren durch den Bund. Daher haben wir GRÜNE uns in den vergangenen Jahren stets in den Haushaltsverhandlungen für ein stärkeres finanzielles Engagement seitens des Bundes eingesetzt. Wir wollen, dass auskömmliche Haushaltsmittel für die Ausstattung des Zivilschutzes dauerhaft eingestellt werden, damit den Angehörigen der Feuerwehren eine moderne Ausstattung zur Verfügung steht. - Welche Maßnahmen zur (politischen) Extremismusprävention in der Zivilgesellschaft sehen Sie als besonders geeignet an, die deshalb in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut werden sollen?
Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Menschen nicht in menschenverachtende und Gewalt verherrlichende Ideologien abgleiten. Durch eine bundesweit vernetzte Präventionsstrategie wollen wir GRÜNE die Präventionsarbeit massiv ausbauen. Bei der Prävention besteht großer Nachholbedarf, vor allem was die bessere föderale Vernetzung von Prävention und Deradikalisierung im Kontext Rechtsextremismus, Antisemitismus und Islamismus angeht. Prävention und De-Radikalisierung müssen endlich zu Prioritäten erklärt werden, der Bund in Abstimmung mit den Ländern Verantwortung übernehmen und Finanzierung leisten. Durch ihre breite Aufstellung und Präsenz im ganzen Bundesgebiet kommt der Feuerwehr hier eine wichtige Rolle als integrative Akteurin zu. Zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit wollen wir strukturell und langfristig durch ein Demokratiefördergesetz absichern und stärken. - Wie soll der gesellschaftlichen Entwicklung einer zunehmenden Behinderung und des Angriffs von Rettungskräften aus Ihrer Sicht nachhaltig entgegengewirkt werden?
Die Mitarbeitenden der Rettungskräfte haben unseren Dank und unseren Respekt verdient. Es ist nicht hinnehmbar und in keiner Weise tolerierbar, wenn Polizeibeamte als Repräsentanten des Rechtsstaates, Rettungsdienstmitarbeitende, Feuerwehrleute oder andere Einsatzkräfte Opfer von Angriffen werden. Deshalb muss der Rechtsstaat selbstverständlich auch wehrhaft sein. Jedoch lässt sich Wertschätzung für Einsatzkräfte, die jeden Tag einen wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft leisten, nicht über das Strafgesetzbuch verteilen. Denn durch ein Drehen am Strafrahmen lässt sich ein solcher Angriff eben nicht verhindern. Darin ist sich die Kriminologie seit langem einig. Den zu Recht geforderten Respekt und mehr Wertschätzung für diese schwierigen Berufe sollte daher durch eine gute personelle und materielle Ausstattung ausgedrückt werden, damit die Einsätze fachlich und technisch optimal vorbereitet sind. Doch da hapert es noch an vielen Stellen, z.B. beim Digitalfunk. Das wollen wir GRÜNE ändern. - Wie ist Ihre Position zum weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung insbesondere mit Blick auf den Brandschutz?
Der Ausbau der Selbsthilfefähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil für die Steigerung der Resilienz der Bevölkerung. Daher sollten entsprechende Kenntnisse stärker in die schulische und außerschulische Bildung einfließen. Neben Kenntnissen im Hinblick auf den Brandschutz sollten auch verstärkt Erste-Hilfe-Fähigkeiten geschult werden sowie andere relevante Verhaltensweisen in Not- und Katastrophenlagen. Wichtig hierbei ist, dass Kurse wiederholt stattfinden, damit sich Erlerntes festigen und Wissen ausgebaut werden kann. In Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen kann dies auch ein Hebel zur Gewinnung von Ehrenamtlichen sein. - Welche Anreize (auch finanziell/materiell) für Eintritt in bzw. weiteren ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr wird Ihre Partei schaffen, so sie in Regierungsverantwortung kommt? Welche Möglichkeiten der Steuererleichterung sehen Sie für Firmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen?
Die Unterstützung des Ehrenamts ist uns von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein besonders wichtiges Anliegen, daher wollen wir Hürden für Engagement abbauen. Dazu zählen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und sonstigem Privatleben mit Engagement verbessern, z. B. durch Freistellungsregeln oder Sonderurlaubsgesetze in Absprache mit den Ländern. Wichtig ist, dass niemand Nachteile durch freiwilliges Engagement erfährt. Ebenso erscheint es uns wichtig, die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Grundsicherungsleistungen zu prüfen. Darüber hinaus wollen wir Aus- und Weiterbildungen, die für die Ausübung von bürgerschaftlichem Engagement notwendig sind, mit Zuschüssen fördern und flexibilisieren. Auch wollen wir die Anerkennung des Ehrenamts stärken. Hierzu zählt die Einführung einer bundesweitgültigen Engagementskarte, die Vergünstigungen (z. B. in Schwimmbädern) vorsieht. Außerdem wollen wir das im Ehrenamt oder Job erworbene Kenntnisse wechselseitig anerkannt werden (z. B. Maschinenlehrgänge).
- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
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- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, und Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben, zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.
Wir sehen erbrachte Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren als wertvollen Beitrag für ein funktionierendes Gemeinwesen an und würdigen dies ausdrücklich. Grundsätzlich sind wir für alle Ideen, wie man die Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit erhöhen kann, offen. Das ohnehin schon komplexe Rentenrecht halten wir aber nicht für das geeignete Instrument, um die erbrachte Dienstzeit der Freiwilligen zu würdigen. Wichtiger sind eine gute Ausstattung und die verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt. Die Ehrenamtspauschale wollen wir angemessen erhöhen. - Welche Vorstellungen haben Sie für den Bürokratieabbau im Ehrenamt (Beispiele Transparenzregister, Datenschutz)?
Wir Freie Demokraten wollen das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten. Den Zugang zu neuen digitalen Lösungen für Vereine wollen wir vereinfachen – etwa in den Bereichen Akquise und Verwaltung. Mit Blick auf das Transparenzregister hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode u.a. dafür eingesetzt, ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen von Gebühren und Verwaltungsaufwand für das Register zu befreien. - Wie stehen Sie zur Aufnahme des Ehrenamtes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dem Leitbild „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates“?
Wir Freie Demokraten wollen die Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements in einer lebendigen Bürgergesellschaft stärken. Durch ehrenamtlichen Einsatz leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen elementaren Beitrag zu einer friedfertigen, lebendigen und wehrhaften Demokratie. Aus unserer Sicht muss der Staat diesen Einsatz auch unabhängig von einer Aufnahme des Ehrenamts in das Grundgesetz schützen und fördern, bspw. durch die Bereitstellung hochwertiger Arbeitskleidung und -materialien für Ehrenamtliche bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem THW und den Hilfsorganisationen oder durch die Unterstützung von Initiativen sowie durch die Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch besondere Leistungen (Ehrenamtsausweise).
Darüber hinaus hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht, mit dem Ziel, die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf Ehrenamtsstrukturen sichtbarer zu machen. Mit der Einführung eines solchen Engagement- und Ehrenamts-Checks sollen die Interessen der ehrenamtlich Engagierten stärkere Beachtung finden (vgl. „Engagement- und Ehrenamts-Check“ BT-Drs.-19/16654). - Wie sind Ihre Pläne zur weiteren Ausgestaltung der ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz?
Für uns Freie Demokraten ist klar, dass der Bund seinen Anteil für die Funktions- und Einsatzfähigkeit einer modernen, effizienten Feuerwehr leisten muss. Das bedeutet, dass den Verpflichtungen aus dem ergänzenden Ausstattungskonzept für den Zivilschutz vollumfänglich nachzukommen ist. Gleichzeitig halten wir eine Neudefinition des bestehenden Zivilschutzkonzepts in Deutschland für erforderlich. - Welche Maßnahmen zur (politischen) Extremismusprävention in der Zivilgesellschaft sehen Sie als besonders geeignet an, die deshalb in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut werden sollen?
Unsere Demokratie und unsere Freiheit sind bedroht durch Extremismus, durch Populismus und durch Gleichgültigkeit. Wir Freie Demokraten betrachten es als eine Kernaufgabe, die liberale Demokratie mit Leben zu erfüllen, sie fortzuentwickeln und zu verteidigen. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass der Bund die Präventionsarbeit und funktionierende Aussteigerprogramme zu unterschiedlichen Extremismusformen auf eine verlässliche finanzielle Grundlage stellt. Dies gilt insbesondere auch für Aussteigerprogramme. Daneben wollen wir auch die Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft stärken. Durch ehrenamtlichen Einsatz leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen elementaren Beitrag zu einer friedfertigen, lebendigen und wehrhaften Demokratie. Ferner muss die wissenschaftliche Expertise in den Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung aller Formel des Extremismus ausgebaut werden. Denn Politischen Extremismus von Rechts- bis Linksextremismus lehnen wir ebenso ab wie religiös oder nationalistisch motivierten Extremismus. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die Überhöhung der eigenen Gruppe oder Nation und die Herabwürdigung anderer sowie Drohungen und Gewalt verfügen niemals über eine moralische Überlegenheit. - Wie soll der gesellschaftlichen Entwicklung einer zunehmenden Behinderung und des Angriffs von Rettungskräften aus Ihrer Sicht nachhaltig entgegengewirkt werden?
Wir verurteilen Angriffe auf Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie den Hilfsorganisationen auf das Schärfste. Für gewalttätige Übergriffe gibt es keinerlei Rechtfertigung. Bereits heute ermöglicht das Strafrecht, solche Angriffe scharf zu ahnden und ist erst im Jahr 2017 deutlich verschärft worden. Leider ist die Dunkelziffer über die tatsächliche Zahl der Angriffe sehr hoch. Wir wollen deshalb künftig eine bessere Dokumentation von Gewalt gegen unsere Einsatzkräfte erreichen, um zusätzliche politische Handlungsoptionen zu entwickeln. Gleichzeitig muss der Respekt und die gesellschaftliche Anerkennung bspw. durch öffentliche Kampagnen und Initiativen gesteigert werden. - Wie ist Ihre Position zum weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung insbesondere mit Blick auf den Brandschutz?
Wir Freie Demokraten sehen in einem weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung – gerade beim Brandschutz – einen geeigneten Weg, die Eigenverantwortung stärker in den Fokus der Bevölkerung zu rücken und zugleich das Risiko von Bränden zu mindern. Hierdurch ermöglichen wir abseits von ordnungspolitische Vorschriften, bspw. im Bauordnungsrecht, die Sicherheit und entlasten Feuerwehren und Rettungsdienste. Zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine Initiative eingebracht (vgl. „Vorsorgestrukturen ausbauen – Ehrenamt in Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stärken“ BT-Drs.- 19/8541). - Welche Anreize (auch finanziell/materiell) für Eintritt in bzw. weiteren ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr wird Ihre Partei schaffen, so sie in Regierungsverantwortung kommt? Welche Möglichkeiten der Steuererleichterung sehen Sie für Firmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen?
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgeschlagen, dass von der Bundesregierung Strategien entwickelt und Projekte gefördert werden sollen, die das Ziel haben, mehr Menschen für den Einsatz in Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen (vgl. „Zukunft der Feuerwehren modern und attraktiv gestalten“ BT-Drs.- 19/11108).
Unter anderem schlagen wir neue Angebote einer finanziellen Unterstützung, etwa in Form eines Stipendiums für Schüler und Studenten, die sich in Feuerwehren engagieren, vor. Gleichzeitig wollen wir, dass auf Bundesebene Forschungsprojekte unterstützt werden, die untersuchen, wie neue Zielgruppen für die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Feuerwehren erschlossen werden können und ob es Hindernisse gibt, die bestimmte Personengruppen bislang von einem Engagement abhalten.
Wir wollen die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angemessen erhöhen. Weiteres Verbesserungspotential sehen wir im Bereich der Helferfreistellung. Hier müssen künftig bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelungen erreicht werden.
- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
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- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
Den Einsatz der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren ist in unserem Land nicht wegzudenken, ohne eine große Lücke für die Sicherheit der Bürger*innen zu reißen. Diejenigen, die sich aktiv einbringen, haben unsere hohe Wertschätzung und Anerkennung. Schwer fällt uns an dieser Stelle eine Differenzierung, was und wen der DFV hier mit „aktivem Einsatzdienst“ genau meint. Grundsätzlich finden wir Ansatzpunkte der Wertschätzung, die an Kriterien ansetzen, die objektiv an der Aktivität der Kameradinnen und Kameraden ansetzen (wie bspw. Erstattung von Fahrtkosten zu Einsätzen aber auch Übungen) zielgenauer. Dies würde dann neben den vielen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr sodann auch anderen freiwilligen Rettungskräften zu Gute kommen. Insgesamt haben wir als SPD seit Jahrzehnten die ehrenamtlichen Strukturen, Förderung und Versicherung in Deutschland vorangebracht. Weiterhin wollen wir da sein und mit „Hilfen für Helfer“ die beispiellose ehrenamtliche Tradition im Rettungswesen in Deutschland bewahren und ausbauen. - Welche Vorstellungen haben Sie für den Bürokratieabbau im Ehrenamt (Beispiele Transparenzregister, Datenschutz)?
Wer sich zivilgesellschaftlich Engagiert etwa in einem Verein, einer Initiative oder einem Projekt, der soll sich hinsichtlich einer staatlichen Unterstützung nicht Übergebühr mit Bürokratie herumschlagen müssen. Die Privilegierung als Verein (und vor allem auch als gemeinnütziger Verein) soll niederschwellig und unbürokratisch möglich sein. Ganz ohne Verwaltungsaufwand geht es aber nicht.
Damit diejenigen, die hiermit unter Umständen Schwierigkeiten haben, nicht abgeschreckt werden, haben wir auch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt geschaffen. Über sie gibt es nicht nur vielfältige Fördermöglichkeiten, die Stiftung kann auch in bestimmten Fällen beratend unterstützen. Gleichwohl sind wir natürlich weiterhin bemüht, Bürokratie zu vermeiden bzw. abzubauen. Deshalb haben wir zusammen mit unserem Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz beim Transparenzregister deutliche Erleichterungen erreicht: Vereine müssen sich nicht mehr ins Register eintragen, die Eintragung erfolgt jetzt automatisch. Ab 2024 ist auch kein Antrag für die Gebührenbefreiung mehr notwendig. Für die notwendige Übergangszeit (2021-2023) reduzieren wir den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum: Es ist nur noch ein einmaliger vereinfachter Antrag notwendig.
Allerdings müssen wir auch weiter gewährleisten, dass der Vereinsstatus nicht für betrügerische Zwecke missbraucht wird und Fördermittel nicht an Unberechtigte vergeben werden. In dieser Abwägung gilt es auch in Zukunft, Transparenz- und Datenschutzregeln abzuwägen. - Wie stehen Sie zur Aufnahme des Ehrenamtes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dem Leitbild „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates“?
Die Wertigkeit des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements ist in Deutschland unstrittig. Das Ausmaß des organisierten Engagements ist einzigartig: in keinem europäischen Land gibt es eine höhere Ehrenamtsquote. Das liegt auch an unserer langen Tradition, der staatlichen Unterstützung und Förderung. Dafür haben wir Strukturen geschaffen, diese werden wir, wie in der Vergangenheit, auf Dauer gewährleisten. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung und als solche bildet sie den zentralen Rechtsbestand unserer Demokratie. Wir sehen erfreulicher Weise niemanden, der die Wichtigkeit des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements für unser aller Gemeinwohl in Frage stellt, und deshalb auch bisweilen keine Veranlassung, diesen Konsens etwa als Klarstellung in der Verfassung ausdrücklich noch einmal zu ausdrücklich zu fixieren. - Wie sind Ihre Pläne zur weiteren Ausgestaltung der ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz?
Nicht erst die Corona-Pandemie, sondern auch die Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz haben sehr schmerzhaft gezeigt, dass Deutschland vor neuen Herausforderungen beim Zivilschutz steht. Das gilt insbesondere für länderübergreifende bis hin zu bundesweiten Großlagen (Klima, Pandemie, Stromausfall). Es bedarf einer präzisen Analyse der aktuellen und vor allem zukünftigen Gefahrenszenarien.
Neben anderen, stellt so auch das Grünbuch 2020 zur öffentlichen Sicherheit des Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit eine wertvolle Grundlage für das grundsätzliche Skizzieren der Herausforderungen dar. Selbstverständlich haben wir sehr großen Wert daraufgelegt, dass auch der DFV als Verband an diesem Grünbuch mitgewirkt hat.
Der Koordinator der SPD-Landesinnenminister, Boris Pistorius, hat unlängst der Innenministerkonferenz Vorschläge unterbreitet. Auch unsere SPD-Bundestagsfraktion hat ein Papier zum Thema beschlossen („Zukunft des Bevölkerungsschutzes – Update statt Systemwechsel“) und erste Vorschläge vorgestellt.
Letztendlich wird sich aber die Frage nach ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz seriöser Weise erst beantworten lassen können, wenn die von uns mit eingeforderte präzise Analyse der aktuellen und kommenden Lage erfolgt ist. - Welche Maßnahmen zur (politischen) Extremismusprävention in der Zivilgesellschaft sehen Sie als besonders geeignet an, die deshalb in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut werden sollen?
Wir schätzen das Engagement des Deutschen Feuerwehrverbands gegen Rechtsextremismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Wir danken für klare Kante gegen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten, nicht zuletzt wegen der feststellbaren Versuche von Antidemokraten, insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren zu unterwandern. Wir hoffen sehr, dass sich Ihr Verband hier weiter so klar abzugrenzen weiß.
Die SPD hat auf Bundesebene maßgeblich für einen nie dagewesenen Handlungs-Katalog gegen Rassismus und Rechtsextremismus gesorgt. Viele der insgesamt 89 Maßnahmen betreffen die Stärkung der Zivilgesellschaft. So konnten wir das wichtige Programm „Demokratie leben!“ weiter mit Mitteln aufstocken, um Projekte und Initiativen finanziell zu fördern. Aber leider konnten wir uns – trotz der Unterstützung des Bundesinnenministers – nicht gegen die Union durchsetzen, um ein Demokratiefördergesetz zu erwirken. Hiermit wollen wir dauerhaft (und nicht länger nur als Projekt) die zivilgesellschaftlichen Akteure fördern, die sich für unsere Demokratie und gegen ihre Feinde mutig engagieren. Dies bleibt ein zentrales Vorhaben für die kommende Legislaturperiode. - Wie soll der gesellschaftlichen Entwicklung einer zunehmenden Behinderung und des Angriffs von Rettungskräften aus Ihrer Sicht nachhaltig entgegengewirkt werden?
Wir haben mit dafür gesorgt, dass Angriffe auf Rettungskräfte unter besondere Strafe gestellt werden. Nunmehr kommt es darauf an, dass Taten konsequent zur Anzeigen gebracht werden und Strafverfolgung und Justiz die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Wir wissen aber auch, dass wir mit dem Strafrecht immer zu spät kommen, d.h., es ist zu einem strafbaren Angriff gekommen. Deshalb brauchen wir weiter eine öffentliche Debatte darüber, dass Angriffe auf Rettungskräfte gesellschaftlich geächtet werden. Es muss für alle klar sein, dass wer Helfer*innen angreift, sich ins gesellschaftliche Abseits stellt. Das sollte sich auch in unser aller Handlung widerspiegeln: Wer Angriffe mitbekommt, soll den attackierten zumindest verbal zur Hilfe kommen. Dabei gilt natürlich immer der Grundsatz, dass Courage einen nicht selbst in Gefahr bringen darf. - Wie ist Ihre Position zum weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung insbesondere mit Blick auf den Brandschutz?
Wir alle müssen uns (wieder) stärker ins Bewusstsein bringen, dass die erste Hilfe nach Möglichkeit die Selbsthilfe ist. Das betrifft das Verhalten bei Bränden, bei Unfällen und Katastrophen. Es braucht wieder mehr Aufklärung und Prävention, die auch interkulturelle Aspekte berücksichtigen muss. In der Schule, an der Universität, im Betrieb, überall muss allen klar sein, was im Fall der Fälle geschehen muss. Ausbauen auch schon in Schulen. Hinzukommen muss der Ausbau des Alarmierungssystems: APPs können helfen, aber Sirenen mit Alarmierungssystem und Durchsagemöglichkeit sowie Warnnachrichten auf Mobil-Telefone in einem bestimmten Sendebereich (Cell Broadcasting) sollten schnell überall einsatzbereit sein. Im Alarmfall sollten aber auch alle wissen, was zu tun (und zu unterlassen) ist. Das gilt auch in Unternehmen und in der Landwirtschaft. - Welche Anreize (auch finanziell/materiell) für Eintritt in bzw. weiteren ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr wird Ihre Partei schaffen, so sie in Regierungsverantwortung kommt? Welche Möglichkeiten der Steuererleichterung sehen Sie für Firmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen?
Mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Auch als Wertschätzung haben wir für eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen gesorgt. Dazu zählt die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale (unter Willy Brandt eingeführt und ausschließlich von sozialdemokratischen Finanzministern erhöht…). Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der Freiwilligen Feuerwehr werden begünstigt. Von der höheren Ehrenamtspauschale profitieren diejenigen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Dies betrifft beispielsweise Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.
Zudem haben wir Bürokratie abgebaut: Kleinere gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstigte Organisationen erhalten jetzt mehr Zeit, um ihre Mittel zu verwenden: Für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von weniger als 45.000 Euro gelten die strengen Maßstäbe der zeitnahen Mittelverwendung nicht mehr. Sie können damit die erhaltenen Mittel auch über die für größere Organisationen weitergeltende Zweijahresgrenze für ihre Satzungszwecke einsetzen. Das gibt ihnen mehr Spielraum und entlastet sie.
Auch hat unser Kanzlerkandidat als Bundesfinanzminister dafür gesorgt, dass die Digitalisierung zur Erleichterung für organisierte Engagierte wird. Etwa dadurch, dass das zentrale Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern endlich Transparenz in der Gemeinnützigkeit schafft. Öffentlich zugänglich werden damit Informationen darüber, wer sich wo für welche Zwecke einsetzt. Damit können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen gezielt, strukturiert und verlässlich informieren, bevor sie spenden. Gleichzeitig ist das zentrale Register ein Kernelement für die Digitalisierung der Spendenquittung. Den Weg dieser wichtigen Schritte, werden wir weitergehen. (siehe auch Antwort auf Frage 1)
- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
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- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Einwohner*innen in organisierten anerkannten Hilfsorganisationen und im Rettungsdienst, Brandschutz, Katastrophenschutz und beim THW durch Bund, Länder und Kommunen angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Freiwilligen Feuerwehren. Die in der Freiwilligen Feuerwehr Engagierten stellen sich der Allgemeinheit 365 Tage im Jahr zur Verfügung, um Menschen und Tiere zu retten, technische Hilfe zu leisten und Brände und Hochwasser zu bekämpfen. Die Attraktivität des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr kann daher nicht genug gesteigert werden. - Welche Vorstellungen haben Sie für den Bürokratieabbau im Ehrenamt (Beispiele Transparenzregister, Datenschutz)?
Wir wollen ehrenamtliches Engagement erleichtern und Barrieren senken. Die Datenschutzbeauftragten sollen ihre Angebote zur Beratung von Vereinen und Initiativen ausbauen. - Wie stehen Sie zur Aufnahme des Ehrenamtes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dem Leitbild „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates“?
DIE LINKE tritt seit Jahren für die Aufnahme von Kultur, Sport und Bildung als Staatsziele im Grundgesetz ein. Das würde auch zu einer deutlichen Verbesserung und Anerkennung des Ehrenamts führen. - Wie sind Ihre Pläne zur weiteren Ausgestaltung der ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz?
Wir wollen die Förderung in der Höhe der letzten Jahre beibehalten. - Welche Maßnahmen zur (politischen) Extremismusprävention in der Zivilgesellschaft sehen Sie als besonders geeignet an, die deshalb in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut werden sollen?
Die Präventionsprojekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus haben sich über viele Jahre bewährt. Wir wollen sie dauerhaft fördern und streben dazu ein Demokratie-Förder-Gesetz an. - Wie soll der gesellschaftlichen Entwicklung einer zunehmenden Behinderung und des Angriffs von Rettungskräften aus Ihrer Sicht nachhaltig entgegengewirkt werden?
Angriffe auf Rettungskräfte sind Ausdruck einer gefährlichen Verrohung in Teilen der Gesellschaft. Aus Sicht der LINKEN muss es hier um die Beseitigung der Ursachen dieser Entwicklung gehen. Zusammenhalt und Solidarität wachsen in einer sozial ausgeglichenen Gesellschaft. Die LINKE steht für diesen sozialen Ausgleich. - Wie ist Ihre Position zum weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung insbesondere mit Blick auf den Brandschutz?
Wir wollen die Fähigkeiten in der Bevölkerung zum Selbstschutz in diesem Bereich durch Schulungen und vermehrte Angebote verbessern. - Welche Anreize (auch finanziell/materiell) für Eintritt in bzw. weiteren ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr wird Ihre Partei schaffen, so sie in Regierungsverantwortung kommt? Welche Möglichkeiten der Steuererleichterung sehen Sie für Firmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen?
Wir wollen die Anerkennungskultur für ehrenamtliches Engagement stärken, u.a. mit einem Dienstausweis, der ermäßigten Zugang zu bestimmten Veranstaltungen bundesweit und im ÖPNV ermöglicht. Auch die Anerkennung von erlernten Fähigkeiten für Ausbildung oder Studium halten wir für wichtig. Bei regelmäßig geleisteter freiwilliger und unbezahlter Arbeit von Bürger*innen im organisierten anerkannten Rettungsdienst, Brandschutz, Katastrophenschutz und Technischen Hilfswerk sollen durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Wir stehen steuerlichen Förderwegen für Unternehmen z.B. als Arbeitgeber von Feuerwehrangehörigen skeptisch gegenüber, denn sie wirken oft kaum zielgenau. Wir bevorzugen direkte Hilfen. So muss sichergestellt sein, dass Arbeitgebern kein finanzieller Schaden entsteht, wenn Feuerwehrangehörige während der Dienstzeit zu Einsätzen gerufen werden, inklusive entsprechender unbürokratischer Entschädigungen für die Arbeitgeber.
- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
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- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
CDU und CSU messen der ehrenamtlichen Tätigkeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren einen großen gesellschaftlichen Stellenwert bei. Bei Überlegungen zu etwaigen Rentenregelungen sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz zu berücksichtigen. Zu bedenken ist auch, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nur einen Teil der insgesamt 1,7 Mio. Ehrenamtlichen im Zivil- und Katastrophenschutz ausmachen. Bereits heute können Beschäftigte, die neben ihrer Tätigkeit ein nicht versicherungspflichtiges Ehrenamt für bestimmte Einrichtungen unter Minderung ihrer Arbeitszeit ausüben, über Sonderregelungen Aufstockungsmöglichkeiten von Rentenversicherungsbeiträgen in Anspruch nehmen. Länder und Kommunen haben teils eigene Regelungen für zusätzliche Rentenleistungen zugunsten aktiver Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Die Diskussionen um die mögliche Einführung in weiteren Ländern bzw. Kommunen zeigen, dass Zweifel an deren Effektivität angesichts des finanziellen Aufwands sowie der meist überschaubaren Rentenleistungen auch nach jahrzehntelanger aktiver Mitgliedschaft bestehen. - Welche Vorstellungen haben Sie für den Bürokratieabbau im Ehrenamt (Beispiele Transparenzregister, Datenschutz)?
Bürgerschaftliches, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement gehört zu den zentralen Elementen einer lebendigen Demokratie und ist eine wichtige Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. CDU und CSU haben das Ehrenamt deshalb stets gefördert. Wir freuen uns darüber, dass die Zahl der ehrenamtlich Tätigen weiter steigt. Zur Stärkung von Vereinen und ehrenamtlicher Arbeit haben wir die steuerfreie Übungsleiterpauschale von jährlich 2.400 auf 3.000 Euro erhöht, bei der Ehrenamtspauschale können künftig 840 statt bisher 720 Euro gezahlt werden, die Umsatzgrenze für gemeinnützige Vereine wurde um 10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Auch weiterhin treten CDU und CSU für Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für Erleichterungen im Bereich des Ehrenamtes ein. Dazu zählt die Erhöhung des Freibetrages gemeinnütziger Vereine bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer ebenso wie die Einführung einer optionalen Drei-Jahresbetrachtung, um eine übermäßige steuerliche Belastung durch herausragende Ereignisse (z. B. Jubiläen) zu relativieren. Zur Erleichterung des Verfahrens bei der Erlangung von Führungszeugnissen wäre aus unserer Sicht denkbar, eine Ermächtigung von Vereinen zur Sammelabfrage beim Bundeszentralregister (BZR) zur Ausstellung einer sog. Negativbescheinigung seitens des BZR zu schaffen. Außerdem werden wir neben den Aktivitäten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt die Einrichtung von Anlaufstellen für das Ehrenamt in Kreisen und Gemeinden flankierend begleiten. Diese können die Ehrenamtlichen beraten und ihnen die Arbeit hinsichtlich des Bürokratieaufwands erleichtern. - Wie stehen Sie zur Aufnahme des Ehrenamtes in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dem Leitbild „Der ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl genießt den Schutz und die Förderung des Staates“?
Aus grundsätzlichen Erwägungen stehen CDU und CSU Vorschlägen zur Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz zurückhaltend gegenüber. Das Grundgesetz legt in erster Linie subjektive Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie Pflichten des Staates fest, verankert anerkannte Verfassungsprinzipien und verteilt Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Staatszielbestimmungen, die keine eigene rechtliche Regelung enthalten und eher als Programmsätze einzuordnen sind, eignen sich dafür weniger. Vielmehr wecken sie bei Bürgerinnen und Bürgern hohe Erwartungen. Werden nach der Einführung von Staatszielbestimmungen keine Veränderungen spürbar, könnte dies zu einer Distanzierung von Verfassung und Staat führen. Die Förderung des Ehrenamtes sollte daher nach unserer Überzeugung weiterhin tatkräftig durch konkrete gesetzgeberische Maßnahmen erfolgen. - Wie sind Ihre Pläne zur weiteren Ausgestaltung der ergänzenden Ausstattung im Zivilschutz?
Für CDU und CSU ist klar: Feuerwehren müssen so ausgestattet sein, dass sie auf Schadensereignisse stets angemessen reagieren können. Der Bund unterstützt mit der ergänzenden Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz den Katastrophenschutz der Länder und führt gemäß dem Ausstattungskonzept die Beschaffung und Bereitstellung der insgesamt knapp 5 500 Einsatzfahrzeuge in den Bereichen Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN-Schutz), Sanitätswesen, Brandschutz und Betreuung fort. Bei der Beschaffung der ergänzenden Ausstattung wird gegenwärtig der Aufbau besonderer Fähigkeiten in der Kernkomponente zur Detektion von CBRN-Gefahren sowie der Dekontamination und der Versorgung von Verletzten priorisiert. - Welche Maßnahmen zur (politischen) Extremismusprävention in der Zivilgesellschaft sehen Sie als besonders geeignet an, die deshalb in der nächsten Legislaturperiode ausgebaut werden sollen?
CDU und CSU treten jeder Form von Extremismus und Rassismus, jeder Form von Gewalt und Terror entschieden entgegen – unabhängig davon, ob es sich um Rechts- oder Linksextremisten oder gewaltbereite Islamisten handelt. Wir verstehen die Bekämpfung aller Erscheinungsformen von Extremismus als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung. Die Strategie der unionsgeführten Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung setzt auf gemeinsames Handeln des Bundes, der Länder und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft und bildet eine wichtige Grundlage für die Präventionsarbeit. Diese Strategie wollen wir in der kommenden Legislaturperiode weiterentwickeln und mit Blick auf alle Phänomene des politischen Extremismus ausbauen. Wir wollen mit gesetzlichen Regelungen die Abwehrkräfte unserer Demokratie stärken. Dem Deutschen Bundestag sollen künftig regelmäßig Extremismus-Berichte der Bundesregierung vorgelegt werden, die gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit Blick auf Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus ausleuchten. - Wie soll der gesellschaftlichen Entwicklung einer zunehmenden Behinderung und des Angriffs von Rettungskräften aus Ihrer Sicht nachhaltig entgegengewirkt werden?
Ehrenamtlich oder hauptamtlich tätige Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerks sowie des Rettungsdienstes stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Ihnen gebührt für ihr Engagement und ihre herausfordernde Arbeit Dank, Respekt und Unterstützung. Dies umfasst die öffentliche Würdigung ihrer Tätigkeit und ein entschlossenes Entgegentreten jeglicher Übergriffe auf Einsatzkräfte. CDU und CSU stehen fest an der Seite derjenigen, die täglich alle Anstrengungen unternehmen, um Sicherheit in Freiheit zu verteidigen. Wir haben daher bereits mehrfach den strafrechtlichen Schutz verbessert und die Behinderung von Einsatzkräften der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt unter Strafe gestellt. Um diejenigen besser zu schützen, die uns schützen, werden wir die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf sechs Monate, für heimtückische Attacken auf ein Jahr Haft erhöhen und damit als Verbrechen einstufen. Wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, soll eine Strafe bis zu zehn Jahren verhängt werden können. Auch begrüßen wir Aktionen und Kampagnen wie die seit 2019 andauernde Kampagne „Für ein sicheres Deutschland“, mit der bundesweit für mehr Respekt und Anerkennung gegenüber den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten geworben wird. - Wie ist Ihre Position zum weiteren Ausbau der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung insbesondere mit Blick auf den Brandschutz?
Die Förderung der Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Menschen in Deutschland ist ganz wesentlich, um die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine effektive Bewältigung von Krisen- und Katastrophensituation zu verankern. Diese umfassen beispielsweise nicht nur Kenntnisse zur eigenen (Not-)Bevorratung, sondern gleichfalls in Erster Hilfe und zum Brandschutz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bezüglich des Selbstschutzes auf vielfältige Weise. So wird im Rahmen der durch die unionsgeführte Bundesregierung bereits initiierten Neuausrichtung des BBK auch die Förderung der Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit gestärkt; durch den Ausbau des Bürgerservice, die Weiterentwicklung der zielgruppenspezifischen Angebote sowie eine intensivere Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Bei der Förderung der Selbstschutzfähigkeiten wird auch der Brandschutz immer mitgedacht. Mit den Feuerwehren wird insbesondere im Bereich Brandschutzerziehung eng zusammengearbeitet. Der regelmäßige Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Feuerwehren zur Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sollte künftig nicht nur beibehalten, sondern vertieft werden. - Welche Anreize (auch finanziell/materiell) für Eintritt in bzw. weiteren ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr wird Ihre Partei schaffen, so sie in Regierungsverantwortung kommt? Welche Möglichkeiten der Steuererleichterung sehen Sie für Firmen, die Feuerwehrangehörige beschäftigen?
Der große Anteil ehrenamtlicher Kräfte stellt nicht nur ein außergewöhnlich hohes Maß bürgerschaftlichen Engagements dar, sondern sichert auch ein flexibles System effizienter Gefahrenabwehr und Hilfeleistung. Diejenigen, die sich aufopfernd und unentgeltlich rund um die Uhr für die Sicherheit ihrer Mitmenschen einsetzen, müssen dauerhaft unterstützt werden. Sie sind Vorbilder in unserer Gesellschaft. Mit zusätzlichen Anreizen, neben den bereits unter 2. genannten, wollen wir die vielen Frauen und Männer, die sich heute schon ehrenamtlich für unsere Sicherheit einsetzen, auch künftig für diese Aufgabe begeistern und weitere Menschen hierfür gewinnen. Außerdem soll in den Schulen noch intensiver über die Möglichkeiten der Freiwilligendienste informiert werden.
- Wie stehen Sie zu zusätzlichen Rentenregelungen für Dienstzeiten im aktiven Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren?
Gut zu wissen …
Die Parteien des Deutschen Bundestages hatten sich für die diesjährige Bundestagswahl auf ein fraktionsübergreifendes Verfahren für die Beantwortung der Wahlprüfsteine verständigt. So konnte jeder Fragesteller max. acht Fragen einreichen, die ab dem 1. Juli 2021 beantwortet wurden. Die Fragelänge war auf 300 Zeichen begrenzt. Ferner wurden Anfragen von Untergliederungen oder regionalen Verbänden nicht beantwortet, sofern es einen bundesweiten Verband gibt.
Der Deutsche Feuerwehrverband hatte seine Mitglieder, die Landesverbände, am 9. April 2021 um Vorschläge für die Wahlprüfsteine gebeten. Nach interner Diskussion der möglichen Fragen und Adressaten wurden diese (siehe oben) am 8. Juni 2021 an Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, FDP, Die Linke und SPD eingereicht.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Parteien sich natürlich nur zu Fragen mit bundesrechtlicher Zuständigkeit äußern können und deshalb auch nur danach gefragt wurden.