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Gesetzesänderung zum 1. April 2003 – Keine Sonderstellung für die Feuerwehren
Bei Rettungsmessern neues Waffenrecht beachten! Berlin – Feuerwehren dürfen ab dem 1. April 2003 nur noch Rettungsmesser verwenden, die nicht durch das neue Waffenrecht verboten sind. Darauf weist Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), hin. Behrendt: „Sofern noch nicht erfolgt, ist eine umgehende Prüfung der vorhandenen Rettungsmesser ratsam, gegebenenfalls…
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