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Gesetzesänderung zum 1. April 2003 – Keine Sonderstellung für die Feuerwehren

Bei Rettungsmessern neues Waffenrecht beachten!

Berlin – Feuerwehren dürfen ab dem 1. April 2003 nur noch Rettungsmesser verwenden, die nicht durch das neue Waffenrecht verboten sind. Darauf weist Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), hin. Behrendt: „Sofern noch nicht erfolgt, ist eine umgehende Prüfung der vorhandenen Rettungsmesser ratsam, gegebenenfalls unter Beratung der örtlichen Ordnungsbehörden und Polizeidienststellen oder bei größeren Feuerwehren durch die Rechtsabteilung.“

Feuerwehren haben bei der Novellierung des Waffenrechts keine Sonderstellung erhalten. Behrendt: „Dies scheint auch nicht notwendig, da am Markt Messer angeboten werden, die nicht unter das Verbot fallen. Eine klare Abgrenzung verhindert, dass unter dem Deckmantel der Feuerwehr gefährliche Waffen weiter zugänglich sind. Grundsätzlich steht nicht infrage, dass Einsatzkräfte sich selbst und andere in besonderen Situationen auch mit Messern aus Notlagen befreien können müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Gurtschlösser sich nicht öffnen lassen oder Einsatzkräfte in Sicherungsleinen hängen bleiben.“

Das neue Waffenrecht verbietet Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser. „Bei den Feuerwehren sind üblicherweise nur Fall- und Springmesser als Teil der Schutzausrüstung in Verwendung. Eine Ausnahme vom Verbot bilden Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt und zusätzlich bestimmte Merkmale erfüllt sind. Ein wesentliches Merkmal ist, dass die Klingenbreite mindestens 20 Prozent der Klingenlänge betragen muss“, erläutert der Leitende Branddirektor Frank-Michael Fischer, Vorsitzender des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren.

Fischer: „Springmesser und Fallmesser, bei denen die Klinge in Längsrichtung aus dem Griff läuft, sind demnach verboten. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist notwendig, weil bei weitem nicht alle angebotenen Rettungsmesser in Zukunft verboten sind.“

Die Hinweise zum neuen Waffenrecht und Abbildungen der verbotenen Messer finden Sie in Kürze im Internet: www.dfv.org, Rubrik „Fachthemen“/“Technik“