FAQ Führerschein
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Regelung
Was wäre passiert, wenn die Ausnahme für Feuerwehr-Fahrzeuge nicht gekommen wäre? –> Für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen ab 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht und mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. Fahrer) hätte ein Busführerschein erworben werden müssen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Ausnahmeregelung? –> Für alle Feuerwehrfahrzeuge ab 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht und bis zu neun Sitzplätzen. Das heißt, auch Fahrzeuge ab 7,5 to. Auch für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste, die Polizei, das Technische Hilfswerk etc. gilt die Ausnahmeregelung.
Gilt die Regelung nur für Einsatzfahrten? –> Nein; benannt ist das Fahrzeug, nicht der Fahrtzweck. Die Ausnahme gilt also auch bei Ausbildungs- und Bewegungsfahrten, Jugendarbeit etc.
Der Beschluss des Bundesrates steht HIER zum Download zur Verfügung.