GEMA gewährt Feuerwehren 20 Prozent Rabatt
Neue Vergütungssätze für Musikveranstaltungen im DFV-Rahmenvertrag
Berlin – Feuerwehren erhalten auch zukünftig für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der GEMA. Für die neuen Vergütungssätze der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gilt weiterhin der Rahmenvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband.
„Damit ist es den Feuerwehren möglich, ihre Veranstaltungen zu günstigeren Konditionen durchführen zu können“, sagt Rudolf Römer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des DFV. „Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen. Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Dafür stellt die GEMA auf Anforderung kostenlos Anmeldeunterlagen zur Verfügung“, informiert Römer.
Die Vergütungssätze für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (U-VK) finden für Einzelaufführungen mit Musikern – gleichgültig ob Berufs- oder Laienmusiker – Anwendung. Insbesondere gelten sie für Unterhaltungs- und Tanzmusikaufführungen, für Unterhaltungskonzerte, Festzeltveranstaltungen, Musikaufführungen bei Varietéveranstaltungen, Bunten Abenden sowie für Modenschauen und ähnliche Veranstaltungen.
Den Rahmenvertrag, weitere Informationen und die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.dfv.org/gema.