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Brandschutz im Zivilschutz bleibt Bundesaufgabe

Bundeskabinett beschließt Änderungsentwurf für Zivilschutzgesetz

Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen. Dieses soll eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen sichern.

„Unsere gemeinsamen politischen Bemühungen tragen nunmehr Früchte“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Die 53. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hatte mit einer Resolution zur Verantwortung des Bundes beim Brandschutz im Zivilschutz am 4. November 2006 die Bundesregierung dazu aufgefordert, die gesetzliche Grundlage für die Bundesaufgabe Brandschutz im Zivilschutz zu erhalten sowie aktiv und einheitlich auszugestalten.

„Mit dem jetzt beschlossenen Entwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt erreicht, dass der Bund von seinen ursprünglichen Planungen Abstand genommen hat und seiner Verantwortung auch in der Fläche gerecht wird. Der Bund will damit auch ausdrücklich das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutz unterstützen“, erläutert Kröger.

„Die Ressourcen, die der Bund für den Zivilschutz vorhält, stehen den Ländern auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Länder können diese Ressourcen in ihre Katastrophenschutzplanung verlässlich einplanen“, erklärte Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, in einer Pressemitteilung.

Im Zuge dessen teilte der Bund dem DFV mit, dass die Beschaffung von 40 Löschgruppenfahrzeugen und 40 Gerätewagen-Wasserförderung eingeleitet worden ist. Die Auslieferung der ersten Fahrzeuge wurde für Ende 2009 in Aussicht gestellt. Zusätzlich steht eine Anzahl von Fahrzeugen zur Dekontamination von Personen zur Auslieferung noch in diesem Jahr an.

Die Resolution der 53. Delegiertenversammlung des DFV finden Sie online unter http://www.dfv.org/fachthemen/fa9/Resolution_Bundesleistungen.pdf.