Das elektronische Beförderungspapier

Das elektronische Beförderungspapier ist in ein 4-Stufen-Modell zur Informationsgewinnung im CBRN-Einsatz eingeteilt:
Die wichtigsten Informationen sind
- Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers
- UN-Nummer & technischer Name
- Nummer des Gefahrzettels
- Verpackungsgruppe
- Beschreibung und Anzahl der Versandstücke
- Gesamtmenge des Gefahrgutes.
Die Mitnahme der Beförderungsdokumente in Papierform wird durch ein digitales Endgerät wie z. B. Tablet, Smartphones ersetzt. Bei einem Unfall kann es je nach Beschädigung des Fahrzeuges schwierig werden, diese Dokumente zu finden.
Daher ist es möglich, die Beförderungspapiere in einer Cloud-Lösung über TP1 „Electronic Dangerous Goods Transport Information“ (e-DGTI) abzurufen.
Derzeit gibt es mit gbk/star-trac (Ingelheim) und DB Systel GmbH (Frankfurt/Main) zwei Betreiberfirmen einer TP1, so der Referent am DFV-Messestand, Dipl.-Chem. Klaus Ehrmann. Er führt aus: „Wenn das Fahrzeug mit CBRN-Ladung die Beförderungspapiere ausschließlich nur mit e-DGTI mitführt, ist ein spezielles Kennzeichnungselement anzubringen.“
(Harald Nülle, DFV-Presseteam)