Spitzenverband missbilligt Bundesratsinitiative zur Änderung des Sozialgesetzbuches
Angemessene Absicherung der Feuerwehr erhalten!
Berlin – Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) macht sich Sorgen um die soziale Absicherung von Feuerwehrangehörigen. Eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) könnte Leistungseinschnitte für Feuerwehrleute zur Folge haben, die im Dienst verunglücken, befürchtet der DFV. Der DFV-Präsidialrat hat deshalb die Initiative missbilligt. Er hat den Vorstoß von unionsgeführten Bundesländern irritiert zur Kenntnis genommen.
Hans Graulich, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, erklärt: „Mit der Initiative wird eine Konzentration der gesetzlichen Unfallversicherung im Hinblick auf versicherte Risiken und auch Leistungen angestrebt. Die Bundesratsinitiative sieht dabei eine Beschränkung der Leistungspflicht von Unfallversicherungsträgern, eine Fokussierung des Wegeunfallrisikos, eine schärfere Abgrenzung des Versicherungsfalles Berufskrankheit durch Konkretisierung der Tatbestände in der Berufskrankheitenliste, die Begrenzung von Heilbehandlungskosten und auch Eingrenzungen bei der Verletztenrente vor.“
Die Bundesratsinitiative bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der aus Sicht der Antragsteller nicht weitgehend genug sei und keine nachhaltige Entlastung bei den Unfallversicherungsbeiträgen bringe. „Wir verschließen uns nicht der Notwendigkeit, die sozialen Sicherungssysteme zu konsolidieren. Dies darf aber nicht auf dem Rücken der mehr als 1,3 Millionen Männer und Frauen geschehen, die größtenteils ehrenamtlich oft genug ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um Menschen in Not und Gefahr zu helfen“, betont Hans-Peter Kröger, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Der Regierungsentwurf stellt fest, dass der allgemeine Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft Verschiebungen in der branchengegliederten, ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung bewirkt. Dies wirke sich in einzelnen Gewerbezweigen besonders nachteilig aus. Die solidarische Lastenverteilung zwischen den Gewerbezweigen soll verbreitert werden, um Berufsgenossenschaften strukturschwacher Branchen nachhaltig zu entlasten. Lösungsansätze werden in der Neugestaltung des Finanzausgleichsverfahrens durch solidarische Lastenverteilung zwischen den Gewerbezweigen und insbesondere durch die Gewährung von finanziellen Anreizen für den Zusammenschluss von gewerblichen Berufsgenossenschaften gesehen. Der DFV-Fachausschuss Sozialwesen unter Vorsitz von Michael Riggert hat bei seiner jüngsten Sitzung das Thema erörtert und wird sich in einer Ad-hoc-Tagung in Kürze intensiv mit den möglichen Folgen befassen.
DFV-Vizepräsident Kröger: „Die Unfallversicherungsträger der Feuerwehren befinden sich nach unserer Überzeugung in einem ständigen Optimierungsprozess. Auch größere Einheiten durch freiwillige Zusammenschlüsse werden dabei angestrebt, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern, wo dies möglich ist. Diesen Weg unterstützen wir nachhaltig.“