Straffere Strukturen und mehr Gewicht für die Jugend
Delegiertenversammlung gibt dem Deutschen Feuerwehrverband eine neue Satzung
Heyrothsberge – Mit einer neuen Satzung startet der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) in das Jubiläumsjahr seines 150-jährigen Bestehens: Das neue Regelwerk sieht straffere Strukturen und ein größeres Gewicht für die Deutsche Jugendfeuerwehr vor. „Ich glaube, dass damit auch die Zielsetzung erreicht wird, den DFV als offenere Organisation zu führen“, sagte Vizepräsident Bernd Pawelke, der die Abstimmung bei der 48. Delegiertenversammlung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge leitete.
Pawelke: „Es werden Hierarchien abgeflacht und Entscheidungswege verkürzt. Die Deutsche Jugendfeuerwehr findet sich in gestärkter Position wieder. Der Bundesjugendleiter bekommt im Präsidium Sitz und Stimme.“
DFV-Bundesgeschäftsführer Herbert Becker erläutert die wichtigsten Änderungen:
• Die Delegiertenversammlung als höchstes Verbandsorgan tagt künftig jährlich und erhält veränderte Zuständigkeiten. Bisher sah die Satzung nur Sitzungen im zweijährigen Rhythmus vor.
• Das Präsidium in seiner bisherigen Form ist in der neuen Satzung nicht mehr vorgesehen.
• Der Verbandsausschuss als Gremium der Vorsitzenden und Präsidenten der Landesfeuerwehrverbände und Bundesgruppen heißt künftig Präsidialrat und bekommt erweiterte Aufgaben.
• Der Vorstand wird nach der neuen Satzung als Präsidium bezeichnet. Dort hat neben dem Präsidenten, den drei Vizepräsidenten aus den Landesfeuerwehrverbänden und je einem Vizepräsidenten aus den Bundesgruppen Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr auch der Bundesjugendleiter Sitz und Stimme.
• Ein Beirat mit Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und weiteren interessierten Kreisen soll den DFV unterstützen und fördern.
• Vereine oder Verbände mit gleichem oder ähnlichem Zweck, insbesondere aus Feuerwehrwesen, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, staatlicher Notfallvorsorge, Umweltschutz, allgemeiner Hilfe und Jugendarbeit, können kooperative Mitglieder des DFV werden.
• Erstmals ist eine feste Terminierung für den Deutschen Feuerwehrtag in der Satzung festgeschrieben. Diese repräsentative Veranstaltung findet alle zehn Jahre statt.
Die Delegierten verabschiedeten in Heyrothsberge ebenfalls eine neue Wahlordnung. Danach müssen
• Vorschläge zur Kandidatur für das Amt des Präsidenten zwölf Wochen vor dem Wahltermin schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden.
• Erhält nach zwei Wahlgängen keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, so folgt im dritten Gang eine Stichwahl der beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.