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Mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

(c) Bundesrat

Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Heute billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Künftig ist es strafbar, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Der DFV hatte bereits den Bundestagsbeschluss im Juli begrüßt: „Gaffer und das Fertigen von Bildaufnahmen von Verstorbenen an Einsatzstellen behindern leider auch die Arbeit der Feuerwehr“, erklärte DFV-Vizepräsident Hermann Schreck.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Infos: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/993-pk.html#top-5