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Rettungsassistentengesetz: Position zur Novelle

Anforderungen der speziellen Feuerwehr-Ausbildung müssen sich widerspiegeln

Berlin – Die Feuerwehren in Deutschland erbringen einen nicht unerheblichen Teil der Leistungen in der Notfallrettung – mit fast 1.000 Rettungstransportwagen und mehr als 450 arztbesetzten Rettungsmitteln, in denen Rettungsassistenten tätig sind. Für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes haben die Verbände, in denen die Feuerwehren auf Bundesebene organisiert sind, in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Anforderungen formuliert, die künftig Berück-sichtigung finden müssen.

„Die Forderungen spiegeln zum einen die Anforderungen der speziellen Ausbildung im Feuerwehrbereich wider. Auch die enge Einbindung der Notfallrettung als Bestandteil der Daseinsvorsorge und des Feuerwehr- und Rettungswesens, wie es beispielsweise die Ereignisse des Loveparade-Unglücks in Duisburg gezeigt haben, ist berücksichtigt“, erklärt Ludwig Geiger, der im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) für den Bereich Rettungsdienst zuständige Vizepräsident.

Der Deutsche Feuerwehrverband, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund), der Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) sowie der Verband der Bundeswehrfeuerwehren (VdBwFw) deshalb zu folgenden Punkten Stellung:

• Erhalt der Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in
• Struktur der Ausbildung
• Fahren von Einsatzfahrzeugen
• Künftige Ausbildungsinhalte
• Qualifikation der Leitung an den Rettungsdienstschulen

„Besonders wichtig ist, dass sich kommunale Berufs- und Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften, Werkfeuerwehren und die Feuerwehren der Bundeswehr auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt haben, der nun in die seit Jahren währende Diskussion eingebracht werden kann“, unterstreicht DFV-Vizepräsident Geiger. Die Position gibt es zum Download unter www.feuerwehrverband.de/novelle-rettassg.html.