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Technische Richtlinie zur Umsetzung von Cell Broadcast veröffentlicht

Künftig können mit Cell Broadcast viele Menschen schnell und zeitgleich vor Katastrophen und Notfällen via Push-Nachricht auf ihr Handy gewarnt werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine entsprechende Technische Richtlinie – die sogenannte TR DE-Alert – erlassen. Damit liegen nun alle rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Cell Broadcast in den deutschen Mobilfunknetzen vor.

„Dies ist ein guter Schritt zur Umsetzung einer weiteren wichtigen Ergänzung zum Warnmittelmix in Deutschland“, erklärt DFV-Präsident Karl-Heinz Banse. Er begrüßt eine Mischung aus analogen und digitalen Warnmitteln, um alle Menschen erreichen zu können.

Die Richtlinie tritt ab heute in Kraft. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen die Cell Broadcast-Technologie nunmehr innerhalb eines Jahres in ihren Netzen einbauen. Informationen: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Mobilfunk/Cell-Broadcast/cell-broadcast.html